Nachhaltigkeit ist für Unternehmen längst mehr als ein Compliance-Thema. Sie entscheidet zunehmend über Finanzierungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Sie sollte deshalb als strategisches Unternehmensziel auch im Automotive Retail fest verankert sein, damit regulatorische Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern gezielt als Chance genutzt werden.
In der modernen Interpretation bildet die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit den zugehörigen ESRS-Standards dabei einen zentralen Baustein. Sie liefert den regulatorischen Rahmen für die Berichterstattung. Darüber hinaus umfasst das Thema die gesamte ESG-Dimension: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).
Für Autohäuser wird es damit zunehmend erfolgsrelevant, sich sowohl strategisch als auch operativ mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen, unabhängig davon, ob eine unmittelbare gesetzliche Berichtspflicht besteht.
Nach aktuellem Stand (EU-Omnibus-Verordnung, Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit März 2026) besteht eine direkte gesetzliche Berichtspflicht nach der CSRD heute nur noch für Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Nettoumsatz.
Für Autohäuser als KMU entfällt damit in aller Regel die unmittelbare gesetzliche Pflicht.
KMU sind seit März 2026 nicht mehr direkt verpflichtet, sehen sich jedoch zunehmend mit Anfragen von Banken und Kreditinstituten konfrontiert (Rating, Kreditvergabe nach der Art.-19a-Logik der berichtspflichtigen Großunternehmen, die entsprechende Zulieferdaten benötigen) sowie von größeren Geschäftspartnern entlang der Lieferkette.
Unternehmen, die hier vorbereitet sind, sichern sich bessere Finanzierungskonditionen und einen belastbaren Wettbewerbsvorteil.
Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Risikomanagement einzubeziehen. Das ist seit der 7. MaRisk-Novelle (2023) verbindliche BaFin-Vorgabe. In der Praxis bedeutet das: Banken bewerten auch die Nachhaltigkeitslage ihrer Kreditnehmer, denn ein hoher Anteil an Unternehmen ohne belastbares Nachhaltigkeitsmanagement stellt für die Bank selbst ein Risiko dar.
Entsprechend fließt Nachhaltigkeit in das Rating der Kreditnehmer ein:
Eine schwächere Bewertung führt zu ungünstigeren Finanzierungskonditionen.
Der Grund: Die Bank muss in diesem Fall mehr Eigenkapital zur Absicherung des Ausfallrisikos hinterlegen.
Die Gesetzeslage ist seit März 2026 weiter in Bewegung: Die ESRS-Standards werden derzeit überarbeitet, und Deutschland muss die EU-Vorgaben erst bis März 2027 final ins nationale Recht umsetzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Richtlinie (EU) 2026/470 ("Omnibus I"), EUR-Lex
Ob freiwillig oder verpflichtend: Ein belastbarer Nachhaltigkeitsbericht entsteht in einem strukturierten Prozess. Wir begleiten Sie dabei in drei aufeinander aufbauenden Schritten.
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet den ersten Schritt auf dem Weg zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht. Hier wird ermittelt welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen als wesentlich anzusehen sind. Und welche Themen eben nicht und somit ausgelassen werden können.
Die Wesentlichkeit muss dabei aus zwei Perspektiven geprüft werden.
Den zweiten Schritt auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht bildet unsere Gap-Analyse. Hier prüfen wir im Rahmen eines ca. zweistündigen Interviews gemeinsam mit Ihnen, ob in Ihrem Unternehmen alle Strukturen, Regeln & Prozesse bestehen, die notwendig sind, um alle Informationen und Daten für den Bericht liefern zu können.

Mit der Gap-Analyse erhalten Sie einen genauen Überblick, ob Ihr Unternehmen bereits berichtsfähig ist und wo noch nachgesteuert werden sollte. Dabei verbinden wir die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung geforderten ESRS-Kriterien mit den Organisationsstrukturen und Prozessen Ihres Unternehmens.
Um die volle Berichtsfähigkeit vorrausschauend herzustellen, können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir erarbeiten mit Ihnen einen Fahrplan, mit dem Sie die ESRS-Kriterien souverän und effizient umsetzen und sich damit einen klaren Vorteil bei Banken und Geschäftspartnern sichern.
Wir begleiten Sie bei Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes Schritt für Schritt entlang der ESRS Kriterien. Hierzu setzen wir bereits teil-vorgefertigte Bausteine, Templates und Vorlagen ein. Idealerweise bereiten wir Sie frühzeitig darauf vor, die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte für die Folgejahre weitestgehend selbständig und standardisiert umsetzen zu können.